Sportpolitik
Volksinitiative „Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich"
Die vom Blauen Kreuz Kantonalverband Zürich lancierte Volksinitiative (VI) kommt am 18. Mai 2014 zur Abstimmung.
Diese auf den Sport zielende VI mit dem zusätzlichen Werbeverbot für alkoholische Getränke auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich, verfolgt einen einzigen, thematisch eng begrenzten Zweck. Aus Sicht des Sports, insbesondere der Sportvereine, gilt es dies zu verhindern. Auch der Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Volksinitiative deutlich ab, bestehen doch im Kanton Zürich bereits heute griffige gesetzliche Vorschriften, welche nicht zusätzlich und unnötig weiter verschärft werden müssen.
Mit diesem zusätzlichen Werbeverbot auf Sportplätzen und an Sportveranstaltungen würden die Sportvereine und Organisatoren schwerwiegend belastet. Denn es muss damit gerechnet werden, dass sich Sponsoren, welche die Sportvereine und Sportveranstalter mit teilweise beträchtlichen materiellen Leistungen unterstützen, ihre Leistungen nicht mehr erbringen. Sonnenschirme, Kühlschränke, Servicematerial, Zelte, etc. mit z: B. einem Werbeaufdruck einer Brauerei, würden als wichtige Einnahmequelle für Vereine wegfallen. Und weil dieses zusätzliche Verbot „nur“ für den Kanton Zürich gelten würde, bringt sie eine gegenüber Veranstaltern in anderen Kantonen einen nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteil.
Der Zürcher Kantonalverband für Sport mit seinen 59 Kantonalen Sportverbänden, 2300 Sportvereinen und 320‘000 Mitgliedern sowie weitere Sportorganisationen im Kanton Zürich bekämpfen diese VI. Am Abstimmungssonntag vom 18. Mai 2014 gilt es für Sportlerinnen und Sportler mit einem NEIN ein deutliches Zeichen zu setzen und sich mit unseren Sportvereinen solidarisch zu zeigen.
Weitere Hintergrundinformationen und Argumente des Zürcher Kantonalverbandes für Sport (ZKS) sind unter folgendem (Link) zu finden.
Mitte Dezember 2013